Die Grundfahraufgaben für die Klasse B Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen. Bei der Grundfahraufgabe 2.5 ist der Fahrlehrer vor Beginn der jeweiligen Prüfung darüber zu informieren, dass diese Grundfahraufgabe durchgeführt wird Sie soll möglichst in der ersten Hälfte der praktischen Prüfung stattfinden.   2. Grundfahraufgaben Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Grundfahraufgaben der Klasse B Von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen   a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt b. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)     Von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen c. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) d. Umkehren e. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung 2.1 Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Inhalt der Grundfahraufgabe Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten. Fehlerbewertung: - Ungenügende Beobachtung des Verkehrs - Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung - Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten 2.2 Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) Inhalt der Grundfahraufgabe Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten. Fehlerbewertung: - Ungenügende Beobachtung des Verkehrs - Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung - Fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge) - Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm 2.3 Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) Inhalt der Grundfahraufgabe Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten. Fehlerbewertung: - Ungenügende Beobachtung des Verkehrs - Nicht ausreichender Seitenabstand - Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus 2.4 Umkehren Inhalt der Grundfahraufgabe Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt). Fehlerbewertung: - Ungenügende Beobachtung des Verkehrs - Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot 2.5 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Inhalt der Grundfahraufgabe Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen. Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer. Fehlerbewertung: - Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit - Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse - Nichterreichen der notwendigen Verzögerung - Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken - Abwürgen des Motors 3. Bewertung der Grundfahraufgaben Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden. Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt, den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt, eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt. Letzte Aktualisierung von volkers-fahrschule.info: Samstag, 07. Mai 2011 63110 Rodgau  Hotline: 0177-97 23 23 4